Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Kennzeichenschutzes. Dazu gehören der Aufbau eines Markenportfolios in Ihrem Unternehmen, die Durchführung von Recherchen nach identischen oder ähnlichen Marken und die Erstellung von Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnissen zu Ihren Zeichen. Weiterhin reichen wir für Sie die Markenanmeldungen ein und vertreten diese im anschließenden Eintragungsverfahren.
Anschließend beraten wir Sie auch hinsichtlich des Schutzes Ihres Kennzeichens im Ausland. Dabei bestehen Möglichkeiten, einen Markenschutz durch eine für die europäische Union wirksame Unionsmarkenanmeldung oder eine IR-Markenanmeldung zu erwerben, wobei wir Sie in beiden Verfahren vertreten können. Soweit für einzelne Staaten ein Markenschutz durch derartige regionale oder internationale Verfahren nicht erzielt werden kann oder eine IR-Markenanmeldung strategisch oder aus Kostengründen nicht sinnvoll ist, können wir durch unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen und renommierten Kanzleien im Ausland Schutz durch entsprechende nationale ausländische Marken für Sie erwerben.
Natürlich vertreten wir Sie auch gerne in Verfahren, die den Widerspruch gegen Marken Dritter betreffen, welche aufgrund einer Identität oder Ähnlichkeit mit Ihrer Marke sowie mit deren Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis verwechselbar sind. Unsere Tätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auch auf Beschwerde-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren.