Nach Aussage der Europäischen Kommission sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Motor der europäischen Wirtschaft. Diese Unternehmen sind in vielen Bereichen Vorreiter des technischen Fortschritts, d.h., es entstehen viele wichtige Innovationen in diesen Unternehmen.
Es ist daher wichtig, diese Unternehmen hinsichtlich ihres Umgangs mit gewerblichen Schutzrechten zu beraten, sofern hierzu bislang keine oder nur geringe Erfahrungen vorhanden sind. Eine Beratung kann aber auch dazu führen, dass, falls bereits Erfahrungen vorhanden sind, die bisherige Verfolgung von Erfindungen und Schutzrechten optimiert wird. Dabei geht es beispielsweise unter anderem
- um ein Meldewesen für Arbeitnehmererfindungen,
- um die Verfolgung von Fristen und Formalitäten, die das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) vorschreibt (einschließlich der Berechnung eines eventuell bestehenden Vergütungsanspruchs),
- um die Frage, ob es sinnvoll ist, eine bestimmte technische Entwicklung zum Patent oder zum Gebrauchsmuster anzumelden,
- um das Management des eigenen Schutzrechtsportfolios,
- um eine laufende Überwachung von Fremdschutzrechten (beispielsweise Patent-Monitoring)
- usw.