Domainrecht

Das Recht der Internetdomains ist ein sehr junges Rechtsgebiet, auf dem noch Rechtsunsicherheit herrscht. Im Jahr 2013 – 2014 werden ca. 1000 neue Domainendungen von der ICANN freigegeben. Das bedeutet, dass eine gute Domainstrategie von immer größerer Bedeutung ist.

Vor der Registrierung einer Domain sollten auf jeden Fall die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dabei ist zu untersuchen, ob die Verwendung der entsprechenden Domain gegen Kennzeichenrechte Dritter verstößt. Außerdem ist es zweckmäßig, den wesentlichen Bestandteil der Domain, sofern dieser schutzfähig ist, als Marke anzumelden. Bei der Durchführung dieser Schritte können wir Sie unterstützen bzw. beraten. Dazu gehört es auch, dass wir Ihnen eventuell empfehlen, Ihre Domainstrategie oder Ihr bestehendes Domainportfolio mit der Hilfe eines Dienstleisters für Domain Management zu optimieren. Aufgrund unserer Industrieerfahrungen kennen wir Firmen, die derartige Aufgaben sehr kompetent erledigen.

In einer entsprechenden Zusammenarbeit mit Ihnen und dem gegebenenfalls von Ihnen beauftragten Dienstleister für das Domain Management können wir auch gegen Verletzungen Ihrer Kennzeichenrechte und vorsätzlichen Missbrauch Ihres Domainnamens vorgehen. Hierzu gehören beispielsweise das Cybersquatting, mit dem bekannte Unternehmenskennzeichnungen oder Marken als Domain durch Dritte registriert werden, oder das Domaingrabbing, mit dem von Dritten Gattungsbegriffe durch Domains besetzt werden. Im Falle eines Cybersquattings wird die entsprechende Domain dann dem Rechtsinhaber zum Kauf angeboten.

Wir können Sie in diesen Fällen beraten und, sofern erforderlich, in gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitverfahren vertreten.

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